Energie & Wasser

Energiekrise in Leverkusen: Antworten auf die wichtigsten Fragen

09.09.2022
Lesezeit: 8 min.

In einer sich immer weiter verschärfende Energiekrise wird nach den Beschlüssen der Bundesregierung deutlich, wie wir alle durch den Winter kommen können. Klar ist, dass es Hilfen geben wird. Klar ist aber auch, dass Energieversorger wie die Energieversorgung Leverkusen (EVL), höhere Preise an die Kundinnen und Kunden weitergeben werden. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Wie ist die Lage an den Energiemärkten und wie entwickeln sich die EVL-Preise?

Strom: Trotz des Wegfalls der EEG-Umlage müssen sich die Kundinnen und Kunden auf weiter steigende Strompreise einstellen. An den Energiebörsen hat der Strom in den vergangenen Wochen zwischenzeitlich Allzeithochs erreicht. Eine häufige Frage, die an die Kundenberaterinnen und Kundenberater der EVL geht, lautet: „Ich habe in den Nachrichten gelesen, dass die Börsenpreise wieder gesunken sind. Warum senkt ihr nicht auch?“  Die EVL beschafft ihre Energie lange im Voraus und in mehreren Teilmengen um Marktschwankungen auszugleichen. Deshalb werden nicht direkt die Endkundenpreise fallen, wenn die Börsenpreise nachgeben. Umgekehrt natürlich genauso. Nach der Strompreis-Erhöhung zum 1. August 2022 geht die EVL aktuell von einer weiteren zum 1. Januar 2023 aus.

Gas: Beim Erdgas lassen die zuletzt gestoppten Gaslieferungen aus Russland die Börsenpreise noch weiter steigen. Das seit mehr als einem Jahr hohe Niveau führt bei wohl allen Energieversorgern zu sehr hohen Gasbeschaffungskosten und damit Gaspreisen. Die EVL hat den Arbeitspreis zum 1. Oktober um 4,893 Cent pro Kilowattstunde netto erhöht. Über alle Tarife hinweg ergibt sich dadurch schon eine Steigerung von 60 bis zu 70 Prozent. Dazu kommen Umlagen, die die EVL zum 1. November 2022 an die Kundinnen und Kunden weitergibt. Wie beim Strom geht die EVL auch beim Erdgas von einer weiteren Preiserhöhung zum 1. Januar 2023 aus.

Ob die EVL-Preise im kommenden Jahr noch weiter steigen werden, lässt sich aufgrund der unklaren Lage kaum prognostizieren. Die Bundesregierung geht aktuell davon aus, dass sich die Lage auf den Energiemärkten erst mittel- bis langfristig entspannen wird, wenn mehr Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen.

Die extreme Entwicklung an den Gasmärkten hat sich nach April fortgesetzt. (Quelle: BDEW)

Was passiert nachdem die Gasumlage gestrichen wurde?

Nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage erhebt die EVL zum 1. November lediglich die in den Preisanpassungsschreiben angekündigte Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh (Alle Angaben in netto). Die aufgeführten Nettopreise führen für die Gaskundinnen und -kunden somit zu einer Erhöhung des Arbeitspreises um 0,629 Cent je Kilowattstunde netto.

Die Kundinnen und Kunden brauchen aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung gegenüber der EVL nicht aktiv werden. Die Energieversorgung Leverkusen hatte die Abschläge – anders als bei der Preiserhöhung zum 1. Oktober 2022 – wegen der Gasbeschaffungsumlage auch nicht erhöht. Eine Anpassung ist daher nicht nötig.

Was kommt auf die Vertragsinhaber mit Preisgarantie zu?

Von den Erhöhungen zum 1. Oktober sind die Kundinnen und Kunden ausgeschlossen, die sich in der Vergangenheit beim Gas für ein Festpreis-Produkt entschieden haben. Hier gilt die vertraglich vereinbarte Preisgarantie. Beim Gas werden jedoch die Festpreistarife „Fix22“ und „Fix23“ zum 1. November um die Gasspeicherumlage angepasst, da vertraglich geregelt ist, dass neu eingeführte Abgaben weitergegeben werden können. Das erhöht den Preis je Kilowattstunde auf der Verbrauchsabrechnung um 0,059 Cent netto.

Gibt die EVL die geplante Umsatzsteuersenkung weiter?

Wie auch in der Vergangenheit während der Corona-Krise wird die EVL die zum 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Gas an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent somit der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.

Was passiert mit den Abschlägen der Kundinnen und Kunden?

Geld für die Energierechnung zurücklegen ist zum jetzigen Zeitpunkt für alle wichtig, die es sich finanziell leisten können. Die EVL unterstützt die Kundinnen und Kunden dabei, da sie zum 1. Oktober 2022 die Abschläge beim Gas automatisch erhöht hat. Für die meisten Kundinnen und Kunden gingen die Abschläge um rund 70 Prozent rauf. Entsprechende Info-Schreiben gehen zurzeit raus. Ausgenommen sind die Kundinnen und Kunden, die nach dem 9. August einen Abschlagsplan erhalten haben. Bei letzterer Kundengruppe sind die neuen Preise schon berücksichtigt.

Die neuen Abschläge fangen bei gleichem Verbrauch die Gaspreiserhöhung vom 1. Oktober 2022 ab, nicht aber die zusätzliche Gasbeschaffungs- und Bilanzierungsumlage. Deshalb können auch nach der Erhöhung der Abschläge Nachzahlungen bei der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung drohen. Die EVL rät allen Kundinnen und Kunden, sich intensiv mit dem eigenen Strom- und Gasverbrauch auseinanderzusetzen. Ein monatliches eigenes Ablesen der Zählerstände und eine entsprechende Dokumentation schafft Überblick über die Verbräuche. Bei der Dokumentation hilft der Energiekalender der EVL. Wer die verbrauchten Kilowattstunden mit dem aktuellen Energiepreis multipliziert, weiß dann auch monatlich, wo er finanziell bei der Jahresrechnung steht.

Bei steigenden Preise wird in diesem Winter weniger Verbrauch wichtig.

Wie wirken sich die Erhöhungen auf meinen Energiepreis aus?

5 Cent Erhöhung zzgl. Gasbeschaffungs- und Bilanzierungsumlage, das klingt erstmal nicht viel. Viele Kundinnen und Kunden haben zum jetzigen Zeitpunkt aber noch wenig Vorstellung darüber, wie sich die steigenden Energiepreise auswirken. Die folgenden Beispiele zeigen die Entwicklung. Zum Hintergrund:

Durchschnittlicher Verbrauch Single-Haushalt:
Zwischen 4.000 und 8.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.

Durchschnittlicher Verbrauch Zwei-Personenhaushalt:
Zwischen 8.000 und 12.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.

Durchschnittlicher Verbrauch vierköpfige Familie in einer Mehrfamilienhaus-Wohnung:
Zwischen 14.000 bis 18.000 Kilowattstunden pro Jahr,

Durchschnittlicher Verbrauch vierköpfige Familie im Einfamilienhaus:  
20.000 bis 40.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Die folgende Tabelle nutzt bei den Haushaltsgrößen jeweils die Mittelwerte und rechnet mit den EVL-Preisen im Produkt  ERDGAS@EVL:regio:

HaushaltsgrößeGaskosten
1.1.2019
Gaskosten
1.1.2022
Gaskosten
1.10.2022
inkl. 7 % MwSt.
Gaskosten
1.11.2022
inkl. 7 % MwSt. + Gasbeschaffungs-
und Bilanzierungsumlage
Single (6.000 kWh)537 Euro637 Euro886 Euro927 Euro
Paar (10.000 kWh)753 Euro919 Euro1.350 Euro1.417 Euro
Familie MFH
(16.000 kWh)
1.073 Euro1.339 Euro2.040 Euro2.149 Euro
Familie EFH
(30.000 kWh)
1.821 Euro2.319 Euro3.653 Euro3.857 Euro

Was bringt mir Energiesparen?

Basierend auf denselben Haushaltsgrößen und den Preisen zum 1. November 2022 inkl. 7 % MwSt. und Umlagen im ERDGAS@EVL:regio: verdeutlicht die Tabelle, wieviel Einsparungen den Haushalten bringen. Einfachste Grundregel: Ein Grad weniger Raumtemperatur spart rund 6 Prozent Heizkosten.

HaushaltsgrößeGaskosten
1.11.2022
Einsparung 5 ProzentEinsparung 10 ProzentEinsparung 20 Prozent
Single
(6.000 kWh)
927 Euro890 Euro853 Euro780 Euro
Paar
(10.000 kWh)
1.417 Euro1.355 Euro1.294 Euro1.172 Euro
Familie MFH
(16.000 kWh)
2.149 Euro2.051 Euro1.954 Euro1.758 Euro
Familie EFH
(30.000 kWh)
3.857 Euro3.674 Euro3.491 Euro3.125 Euro

Wie kann ich Energie und Kosten sparen?

Mit einer Tarifberatung im EVL-Kundencenter im City Point können die Kundinnen und Kunden vor Ort oder telefonisch unter 0214/8661-661 versuchen, tarifliche Einsparpotenziale zu heben. Wer beispielsweise in der Grundversorgung ist, hat noch Sparpotenzial. Die Beraterinnen und Berater im City Point sind bei Problemen mit der Rechnung ansprechbar und suchen im Gespräch nach einer gemeinsamen und guten Lösung für beide Seiten.

Die EVL kümmert sich seit dem Sommer verstärkt um das Thema Energiesparen. Bis Ende September läuft auf vielen Kanälen – wie hier im Blog – eine Energiesparkampagne. Die Energiespar-Services der EVL bieten den Kundinnen und Kunden weitere Hilfen. Herzstück des Services sind natürlich die Energieberater der EVL. Aufgrund des hohen Informationsbedarfs plant die EVL zurzeit mit ihren Partnern eine Reihe von öffentlichen Energieberatungsterminen und Vorträgen. Dafür werden die Energieberater unter anderem im Servicebüro der Stadtverwaltung, bei der Sparkasse, den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Organisationen referieren und beraten. Einen guten Überblick mit vielen Spartipps gibt es online gibt auf der Kampagnen-Seite des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Kundenberatung im Wiesdorfer Kundencenter kümmert sich um alle Anliegen.

Was ist, wenn ich keine Energie mehr einsparen kann und mir die Kosten davonlaufen?

Bei den Energieberatungen in den vergangenen Wochen sind die Mitarbeiter der EVL auf Rentner, Geringverdiener oder Alleinerziehende getroffen, die in den vergangenen Jahren schon alles Energie-Einsparpotenzial gehoben haben und mit dem Verbrauch nicht noch weiter runtergehen können. Da die Energiekrise in erster Linie eine nationale Herausforderung ist, an deren Stellschrauben nur die Bundesregierung drehen kann, hat sie in den vergangenen Wochen umfangreiche Entlastungspakete beschlossen und auf den Weg gebracht. Einen guten Überblick gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Vor Ort kümmert sich die EVL in Leverkusen um ihre Kundinnen und Kunden, und erarbeitet zurzeit Wege, um einen Beitrag für Menschen mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung zu leisten. Auf Initiative der Stadtverwaltung und mit Unterstützung der EVL wurde im August der Runde Tisch „Grundsicherung Energie Leverkusen“ zusammengestellt. Ziel des Runden Tischs ist es, Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen.

Werde ich im Winter weiter mit Gas und Wärme versorgt werden?

Die Lage ist laut Bundesnetzagentur angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der verstärkten Vorsorgemaßnahmen der vergangenen Monate sei Deutschland auf einen Ausfall der russischen Lieferungen mittlerweile besser vorbereitet als noch vor einigen Monaten. Sowohl bei der Speicherbefüllung, als auch bei der Versorgung über andere Lieferwege als russische Pipelines und der Schaffung neuer Anlandekapazitäten für Flüssiggas wurden laut Bundesnetzagentur gute Fortschritte erzielt.

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment demnach stabil und die Versorgungssicherheit in Deutschland derzeit weiter gewährleistet. Trotz des russischen Lieferstopps wird weiter eingespeichert und die deutschen Speicher sind zu rund 86 Prozent gefüllt. Allerdings ist zurzeit noch keine Heizperiode. Ob es zu einer Mangelsituation kommt, ist aber von vielen Faktoren abhängig. Selbst wenn das russische Gas weiter ausbleibt, bekommen wir auch noch Gas aus anderen Quellen wie Niederlande und Norwegen und der Aufbau der Flüssiggas-Terminals schreitet voran.

Letztlich wird auch die Dauer und Intensität des Winters entscheidend sein – und der Beitrag alle Bürgerinnen und Bürger beim Energiesparen. Denn nur mit ausreichenden Gaseinspeicherungen, zusätzlichen Gaslieferungen und deutlichen Gaseinsparungen kann laut Bundesnetzagentur eine Gasmangellage verhindert werden.