Energie & Wasser

Energie-Preisbremse: Die wichtigsten Fragen und Antworten

09.02.2023
Lesezeit: 9 min.

Der Energiewinter stellt Energieversorger wie Kundinnen und Kunden gleichermaßen vor Herausforderungen. Stark gestiegene Energiepreise aufgrund von hohen Börsenpreisen haben die Bundesregierung handeln lassen. Deshalb setzt die Energieversorgung Leverkusen (EVL) nach der Dezember-Soforthilfe die Ende 2022 von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ab 1. März um. Wie die Kundinnen und Kunden von den Preisbremsen profitieren, zeigt der Überblick. Ein Hinweis vorab: Niemand muss wegen den Preisbremsen gegenüber der EVL tätig werden.

Wie sind die Preisbremsen geplant?

Die Preisbremsen funktionieren für private Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für private Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Strom auf 40 Cent/kWh und
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Was ist die Datenbasis der Preisbremsen?

Gemäß der Gesetzgebung wird beim Strom der aktuell vorliegende prognostizierte Jahresverbrauch des zuständigen Netzbetreibers für die jeweilige Entnahmestelle berücksichtigt. Dieser muss nicht, kann sich aber von dem auf der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilten Verbrauch erheblich unterscheiden. Beim Gas ist die Grundlager der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch.

Wir wirken sich die Bremsen auf die EVL-Preise aus?

Bei der Wärme liegt der EVL-Preis noch unter der gesetzlichen Preisbremse. Für Gas und Strom zeigen zwei Rechenbeispiele aus der Grundversorgung und einem Sondervertrag die Auswirkungen der Preisbremsen:

TarifNormaler Preis*Mit Preisbremse*
STROM@EVL:regio.öko1.868,76 Euro1.469,88 Euro
STROM@EVL:basis.öko1.959,80 Euro1.488,09 Euro
   
ERDGAS@EVL:regio3.599,44 Euro2.797,36 Euro
ERDGAS@EVL:basis3.706,52 Euro2.811,99 Euro
*Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von Strom: 3.000 kWh pro Jahr und Gas: 20.000 kWh pro Jahr.

Wie wirken sich die Preisbremsen auf die Abschläge aus?

Mit dem Wissen um die kommenden, aber damals noch nicht beschlossenen Preisbremsen, hatte die EVL im Dezember 2022 entschieden, die Abschläge für Strom und Gas nach ihrer Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht entsprechend der tatsächlichen Erhöhung anzupassen. Aufgrund dieser Maßnahme, die den Kundinnen und Kunden kurzfristig mit niedrigeren Abschlägen helfen sollte, befinden sich diese schon auf dem Niveau der Preisbremsen und müssen nicht mehr gesenkt werden.

Ab wann und wie lange gelten die Preisbremsen?

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Finanzmitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.


Ich bin Mieter oder Wohnungseigentürmer und habe keinen eigenen Vertrag mit der EVL. Wie erhalte
ich die Entlastung?

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger. Das kann auch für die Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen gelten. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter oder die Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften. In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über die Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Gleiches gilt für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern.


Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches beziehungsweise der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den zuständigen Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch der Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann der Entlastungsbetrag berechnet.


Ich bin im vergangenen Jahr zur EVL gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Wer den Energielieferanten gewechselt hat, bei dem wurde bei Abschluss des Vertrages in der Regel eine Prognose des Verbrauches auf Basis Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers zurückgegriffen.


Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres 2023 von der EVL wegwechsele?

Ein Versorgerwechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Entlastungskontingents. Die Kundinnen und Kunden müssen jedoch dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorlegen oder anders sicherstellen, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige
Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann.

Stichwort Elektromobilität: Gilt die Preisbremse auch für das Laden an der öffentlichen Ladesäule?

Da die Strom-Preisbremse nicht den öffentlichen Ladestrom deckelt, hält die EVL ihren Ladestrom für E-Auto-Kunden auf Strompreisbremsen-Niveau. Nach einer Erhöhung zum 1. Januar 2023 zahlen die E-Autofahrer an der Leverkusener Tank-E im EVL-Kundentarif 41 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich einer Startpauschale von 19 Cent pro Ladevorgang. Diese im Hinblick auf die allgemeine Strompreisentwicklung moderate Preisanpassung ist möglich, weil die EVL die an den Ladesäulen gelieferte Menge im Emissionshandel vermarktet (THG-Quote) und die daraus erzielten Erlöse komplett zur Gegenfinanzierung der Ladestrompreise für die EVL-Kundinnen und Kunden einsetzt.

E-Autos laden in Leverkusen im EVL-Kundentarif auf Strompreisbremsen-Niveau.

Wie informiert die EVL ihre Kundinnen und Kunden?

Die EVL wird ihre Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. Sämtliche Auswirkungen der vergangenen Monate (Preisanpassungen, Dezember-Soforthilfe, Mehrwertsteuersenkung sowie die Preisbremsen) werden zudem in der Jahresverbrauchsabrechnung dokumentiert. Wegen den Energiepreisbremsen müssen die Kundinnen und Kunden nicht aktiv auf die EVL zukommen.

Was passiert, wenn ich mehr als 20 Prozent Energie einspare?

Das Prinzip ist einfach: Wer mehr spart, profitiert auch mehr von den Energiepreisbremsen. Und das unabhängig davon, ob es zehn, zwanzig oder dreißig Prozent Ersparnis gegenüber der Jahresverbrauchsprognose sind. Relevant für die Jahresabrechnung sind nur der tatsächliche Verbrauch sowie der individuelle Entlastungsbetrag. Diesen teilt die EVL ihren Kundinnen und Kunden in oben genanntem Anschreiben mit. Davon wird dann der individuelle Entlastungsbetrag abgezogen. Der Entlastungsbetrag, den die Kundinnen und Kunden aufgrund der Energiepreisbremse erhalten, errechnet sich wie folgt am Beispiel Strom:

  • Zunächst wird der Differenzbetrag zwischen dem individuellen, mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis und dem staatlichen Referenzpreis in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde errechnet. Beispiel: der vertraglich vereinbarter Preis beträgt 50 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Referenzpreis beträgt 40 Cent. Die Differenz – 50 Cent minus 40 Cent – beträgt 10 Cent.
  • Dieser Differenzbetrag wird dann multipliziert mit 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Angenommen, der vom Versorger prognostizierter Jahresverbrauch beträgt 4.500 Kilowattstunden.
    80 Prozent von 4.500 Kilowattstunden sind 3.600 Kilowattstunden.
  • Auf dieser Basis wird der persönlicher Entlastungsbeitrag berechnet: (50-40) x 3600 = 360 €
    Am Ende des Jahres errechnet sich die Jahresrechnung aus dem tatsächlichen Verbrauch multipliziert mit dem Vertragspreis abzüglich des Entlastungsbetrags. Dieser Entlastungsbeitrag bleibt gleich, egal, wie viel die Kundinnen und Kunden tatsächlich verbrauchen.

Im Beispiel hätte der Kunde bei einem gleich bleibenden Jahresverbrauch eine Jahresrechnung von
1890 Euro:

(4500 kWh x 0,5 ) – 360€ Entlastungsbetrag = 1890

Spart er 30 Prozent ein, ergibt sich eine Jahresrechnung von 1215 Euro:

(3150 kWh x 0,5 ) – 360 Entlastungsbetrag = 1215

Es ergibt sich also eine Ersparnis von 675 Euro im Vergleich zum unveränderten Jahresverbrauch.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat einen Preisrechner für Strom und für Gas auf seine Internet-Seite gestellt. Mit diesem kann jeder die auf ihn zukommenden Kosten abschätzen und eine mögliche Ersparnis ausrechnen.

Kann ich danach mit dem Energiesparen jetzt aufhören?

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr die Kundinnen und Kunden sparen, desto stärker profitieren sie von der Preisbremse. Sparen wird auch nach der Jahresverbrauchsabrechnung Winter wichtig. Denn dann gilt auch wieder die 80+20-Regel und die Kundinnen müssen dann weitere 20 Prozent vom Vorjahresverbrauch einsparen, um in den vollen Genuss der Preisbremsen zu kommen.

Die Börsenpreise sinken wieder, warum nicht die EVL-Preise?

Als kommunales Versorgungsunternehmen garantiert die EVL ihren Kunden grundsätzlich Energie zu marktgerechten Preisen mit seriösen und transparenten Konditionen ohne Vorauskasse. Im Gegensatz zu kurzfristig am Markt agierenden Wettbewerbern fährt die Energieversorgung Leverkusen eine langfristige und konservative Beschaffungsstrategie, die dabei hilft, die Auswirkungen starker Ausschläge an den Energiebörsen auf die Energiepreise abzufedern. Die Energie wird in Teilmengen und zum Teil Jahre im Voraus eingekauft.

Daher sind die in den letzten Monaten stark gesunkenen Börsenpreise eine Momentaufnahme und kommen nicht unmittelbar bei den Kundinnen und Kunden an, sondern beeinflussen langfristig die Preise. Wenn die Großhandelspreise über einen längeren Zeitraum sinken oder steigen, kommt dies mit Verzögerung auch bei den Endkunden an. Dadurch sind Endkundenpreise im vergangenen Jahr auch nur verzögert und nicht im gleichen Maße wie die Großhandelspreise gestiegen. Die Kundinnen und Kunden haben vergangenes Jahr von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Obwohl die Großhandelspreise im vergangenen Jahr zeitweise mehr als zehnmal so hoch lagen wie noch Anfang 2021, sind die Endkundenpreise nicht auch um das zehnfache gestiegen. Insgesamt gesehen liegen die Börsenpreise auch heute noch weit über dem Niveau der Vorjahre.

Fallende Erdgaspreise auf der einen Seite, ein hohes Preisniveau auf der anderen Seite.

Was ist, wenn ich noch offene Fragen habe?

Für Kundinnen und Kunden, die Fragen oder Probleme bei den Energiepreis-Themen haben, stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater im EVL-Kundencenter im City Point persönlich oder am Telefon unter 0214/8661 661 zur Verfügung. Aktuell kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen in der Kundenberatung und -kommunikation kommen. Die EVL empfiehlt einen Blick in die digitalen Kanäle. Hier im Blog und auf der Homepage gibt es aktuelle Informationen und einen Überblick über die Entwicklung.

Die Beraterinnen und Berater im EVL-Kundencenter helfen bei allen Fragen weiter.

Wo gibt es Tipps zum Energiesparen?

Neben der EVL-Homepage sind auch die Webseiten www.sparenwasgeht.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de empfehlenswert.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich trotz Sparens finanzielle Probleme bekomme?

Um Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen, haben die EVL, weitere Stadttöchter und Organisationen gemeinsam mit der Stadt Leverkusen im Rahmen eines Runden Tischs „Grundsicherung Energie“ Angebote zusammengestellt. Wer in finanzielle Probleme gerät, bekommt auf den Seiten der Stadt einen Überblick über die Hilfen. Für Fragen zur Energiekrise hat die Stadt Leverkusen zudem ein Bürgertelefon unter der Nummer (0214) 406-5555 geschaltet. Die Nummer ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr besetzt.