Energie & Wasser

Gestiegene Netzentgelte: Deshalb muss die EVL nach der Senkung die Strompreise wieder erhöhen

19.01.2024
Lesezeit: 5 min.

Zum 1. März 2024 steigt der Arbeitspreis in fast allen Tarifen um 2,59 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis erhöht sich um 37,31 Euro pro Jahr. Ausgenommen von der Erhöhung sind Sonderprodukte wie der STROM@EVL:FEST24.ÖKO. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Wie entwickeln sich die Strompreise zum 1. März 2024?

Der Arbeitspreis steigt zum 1. März 2024 in allen Tarifen – alte wie neue – um 2,59 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der Grundpreis steigt um 37,31 Euro pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh zahlen die Kundinnen und Kunden der EVL 9,58 Euro pro Monat mehr (alle Angaben brutto). Das bedeutet eine Steigerung von rund 9 Prozent, nach dem die EVL die Preise zum 1. Januar 2024 um rund 30 Prozent gesenkt hatte.

Warum folgt auf eine Senkung zum 1. Januar 2024 direkt wieder eine Erhöhung?

Dieser kurzfristige Richtungswechsel wurde aufgrund der Haushaltsentwicklung im Bund nötig und damit extern verursacht. Die Bundesregierung hatte ab Mitte November 2023 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine angespanntere finanzielle Situation im Bundeshaushalt. Bereits verplante Gelder im Bundeshaushalt waren mit dem Urteil nicht mehr verfügbar. Im Rahmen der milliardenhohen Einsparungen wurde auch der Bundeszuschuss zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Mit dieser Summe wollte die Bundesregierung den Netzausbau fördern. Die Übertragungsnetzbetreiber reichen diese erhöhten Kosten über ihre Netznutzungsentgelte seit dem 1. Januar 2024 an alle Energieversorger weiter, so auch an die Energieversorgung Leverkusen. Diese muss die Kosten ihrerseits weitergeben.

Warum sind die gestiegenen Netzentgelte nicht zum 1. Januar eingepreist worden?

„Diesen plötzlichen Anstieg der Netzentgelte konnten wir nicht vorhersehen und von daher auch nicht in die Preiskalkulation für die deutliche Strompreissenkung zum 1. Januar 2024 einbeziehen“, sagt Thomas Eimermacher, kaufmännischer Geschäftsführer der EVL. Die Kalkulation der Strompreise zum 1. Januar 2024, resultierend in einer allgemeinen Preissenkung, war schon Anfang November 2023 abgeschlossen. Die neuen Netzentgelte standen aber erst im Dezember 2023 fest – zu spät, um die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Auch die EVL ist verpflichtet, zu bestimmten Fristen – zum Beispiel sechs Wochen vor einer Preisänderung in der Grundversorgung – zu informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können die Versorger ihre Kundinnen und Kunden nur separat informieren.

„Wir bedauern diese Entwicklung sehr und hätten uns gewünscht, dass nach einer langen Hochpreisphase die Strompreise endlich über einen längeren Zeitraum auf vernünftigem Niveau stabil geblieben wären“, so Thomas Eimermacher weiter. Die extern verursachte Preisrunde schmerzt nicht nur die Kundinnen und Kunden der EVL, sondern verursacht bei der EVL auch einen erheblichen Aufwand in der Kundeninformation und -beratung.

EVL-Geschäftsführer Thomas Eimermacher bedauert die bundespolitische Entwicklung.
EVL-Geschäftsführer Thomas Eimermacher bedauert die bundespolitische Entwicklung und ihre Folgen für den Strompreis.

Gilt die Erhöhung auch für den Tarif STROM@EVL:FEST24.ÖKO?

Ausgenommen von der Erhöhung sind Sonderprodukte wie der STROM@EVL:FEST24.ÖKO. Bei diesem hat die EVL ihren Kundinnen und Kunden garantiert, dass der Strompreis bis zum 31. Dezember 2024 stabil bleibt. Das Versprechen der Preisstabilität bezieht sich ausschließlich auf den Arbeits- und Grundpreis (jeweils netto), nicht auf die Entgelte für den Messstellenbetrieb, zusätzliche Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen und die Umsatzsteuer, die in der jeweils geltenden Höhe von den Kundinnen und Kunden zu zahlen sind.

Was ist mit den Strompreisbremsen?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umnutzung des Corona-Sondervermögens als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, fehlten dem Bund hier ebenfalls die Mittel für die Fortführung der Strom (und Gaspreisbremse). Die Deckelung auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde Strom ist daher schon zum Jahreswechsel ausgelaufen. Eigentlich sollten die Bremsen noch bis Ende März 2024 laufen. Trotz der Preiserhöhung zum 1. März 2024 liegt der Tarif STROM@EVL:regio.öko mit 39,66 Cent pro Kilowattstunde beim Arbeitspreise noch knapp unter der ausgelaufenen Strompreisbremse.

Wie kann ich mich über die Preisanpassung informieren?

Zurzeit informiert die EVL die betroffenen Kundinnen und Kunden persönlich und ausführlich per Brief über die Preisänderung. Für Kundinnen und Kunden, die Fragen oder Probleme bei der Preisanpassung haben, stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater persönlich im EVL-Kundencenter im City Point, am Telefon unter 0214/8661 661 sowie per E-Mail an kundenservice@evl-gmbh.de zur Verfügung. Weiterführende Infos stehen zudem auf der Unternehmenshomepage.

Die Beraterinnen und Berater im EVL Kundencenter helfen bei allen Fragen weiter.

Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem und neuem Preis vornehmen?

In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird automatisch zum 1. März 2024 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage des Durchschnittsverbrauchs und der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen vorgenommen.

Kundinnen und Kunden, die eine Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Ihren Zählerstand zum Stichtag 29. Februar 2024 und übermitteln diesen Zählerstand bis spätestens zum 11. März 2024 in neuen Online-Service der EVL. Dort können die Zählerstände auch ohne Registrierung durchgegeben werden, wenn Kunden- und Zählernummer bekannt sind. Alle offenen Fragen zum Thema Ablesung werden auf der Homepage der EVL beantwortet.