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Schritt für Schritt zur privaten Wallbox mit der EVL

05.11.2021
Lesezeit: 4 min.

Ob zur Arbeit, den Supermarkt, oder mal eben in den Nachbarort: Elektromobilität ist eine immer mehr gefragte Alternative zu Verbrennern. Doch vor der Anschaffung umgeben Verbraucher viele Fragen – vor allem mit Blick auf das Thema Lademöglichkeit. Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) steht ihren Kunden dabei digital mit Rat zur Seite.

„Insgesamt 4013 öffentliche Ladestationen gibt es aktuell allein in Nordrhein-Westfalen“, sagt Gerd Weiss und zeigt auf die öffentliche Ladesäule am Overfeldweg 53. Elf Ladesäulen mit je 22 kW und zwei Ladepunkten betreibt die Energieversorgung Leverkusen davon auf städtischem Grund. Und über die TankE-App der EVL können E-Fahrer aus mehr als 600 Ladepunkte in der Region eine öffentliche Ladestation auswählen und ihr E-Auto vollladen. „Wir sehen aber auch enormes Potenzial bei Wallboxen für den privaten Gebrauch und das nicht erst seit den guten Förderbedingungen.“

Gut informiert, ist halb geplant

Denn nicht immer ist eine Ladesäule frei oder in der Nähe. Die Lösung: Eine Wallbox in den eigenen vier Wänden, die der Staat fördert* und den Ladevorgang beschleunigt. Doch bis zum Zuschuss* von bis zu 900 Euro müssen sich Eigentümer und Mieter mit Fragen, Fabrikaten und Formularen beschäftigen. Gerd Weiss ist Vertriebsingenieur bei der EVL und kennt sich damit aus: Wie teuer ist eine Wallbox, wer macht das Angebot für die Installation oder kann ich sogar die Haussteckdose nutzen?

Gerd Weiss ist Vertriebsingenieur bei der EVL und kennt die Fragen der Kund:innen, wenn es um die Anschaffung einer eigenen Wallbox geht.

„Die wichtigsten Antworten erhalten unsere Kunden vorab über die Website der Energieversorgung Leverkusen unter den FAQs“, sagt Weiss. „Und nein, die Haussteckdose sollte nur im Notfall genutzt werden, denn das Laden dauert länger und für die Abgabe großer Strommengen ist sie nicht geeignet, da Überhitzung droht.“ Doch wie immer stecken die Tücken im Detail: „Deshalb benötigen wir von der EVL und unser Partner, der für die Installation vor Ort zuständig ist, vorab ein paar grundlegende Informationen.“ Denn bei einem Antrag für eine private Wallbox stellt sich Weiss zuallererst die Frage, ob diese in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus installiert wird. Bei einem Einfamilienhaus reicht nämlich eine Leistung von maximal 11 Kilowatt (kW) aus. Und für den Installateur ist der Aufwand für die Installation in einem Einfamilienhaus wesentlich geringer, da er nur eine Wallbox installiert.

Bei einer komplexeren Installation, wie sie meist bei Mehrfamilienhäusern vorkommt, ist ein Vor-Ort-Check durch geschultes Personal notwendig. Im Vorfeld muss zudem die Eigentümergemeinschaft ihre Zustimmung für die Installation geben. „Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern weil eventuell weitere Parteien zukünftig ebenfalls eine Ladesäule nutzen wollen“, sagt Weiss. Denn dann kann die Energieversorgung Leverkusen direkt mehrere Anschlüsse legen. Fakt ist: Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dürfen in der Tiefgarage oder auf einem Stellplatz eine Ladesäule oder Wallbox auf ihre Kosten installieren, wenn sie diese für sich allein anschaffen.

Sind alle Regularien geklärt, geht es an die Bestellung des Anschlusses. Dafür hat die EVL einen separaten Bestellvorgang auf ihrer Website integriert. Neben der Eingabe der gewünschten Leistung und Installation muss die EVL unter anderem auch etwas über die Gegebenheiten vor Ort wissen. Es gilt: Je mehr Fragen der Kunde beantwortet, desto schneller geht der Antrag an den Partner der Energieversorgung, um die weiteren technischen Daten telefonisch zu klären. Erst dann erstellt der Partner das Angebot und kann die Installation durchführen. Der beauftragte Fachbetrieb prüft vorab noch den Netzanschluss und ist auch für das Anpassen der Verteilung sowie gegebenenfalls Verlegung von Kabeln und die Montage der Wallbox zuständig.

Laden mit Ökostrom

Gut zu wissen: Wallboxen müssen beim Netzbetreiber – also im Raum Leverkusen bei der EVL, angemeldet werden. „Ladestationen mit mehr als 11 kW sind zudem zustimmungspflichtig. Dafür stellt die EVL auf ihrer Website ein gesondertes Formular zur Verfügung“, sagt Gerd Weiss. Danach kann es losgehen mit dem alternativen Antrieb. Den Verbrauch rechnet die EVL dann über den vorhandenen Stromzähler bei der Jahresabrechnung ab. Das bedeutet für den Kunden, dass kein zusätzlicher Stromzähler notwendig ist. „Wichtig ist jedoch, dass der Kunde einen Ökostrom-Tarif hat um förderfähig zu sein“, so Weiss. Da seit Mai 2021 aber alle Tarifkunden der EVL Ökostrom erhalten, stellt dies keine weitere Hürde auf dem Weg in eine klimafreundliche Mobilität dar.

*Aktuell sind die Fördermittel ausgeschöpft.