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Neue Nutzungsrechte: So sichert die EVL die Leverkusener Trinkwasserversorgung langfristig

02.09.2022
Lesezeit: 5 min.

Um die Versorgung der Leverkusenerinnen und Leverkusener mit Trinkwasser langfristig zu sichern, muss die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) alle 20 Jahre eine sogenannte wasserrechtliche Genehmigung beantragen, welche neben einer Begrenzung der Menge strenge Nutzungsauflagen umfasst. Alexander Boßhammer, Georessourcenmanager bei der EVL führt dieses Verfahren aktuell im Namen der EVL für das Wasserwerk Rheindorf (WWR) durch. Ein Gespräch über die natürliche und wichtigste Ressource, – unser Trinkwasser.

Zuerst einmal: Woher beziehen die Leverkusenerinnen und Leverkusener eigentlich ihr Trinkwasser?

Alexander Boßhammer: Leverkusen wird mit verschiedenen Trinkwässern versorgt. Viele Stadtteile bekommen ihr Trinkwasser direkt oder über den Wasserturm aus der Großen Dhünn-Talsperre. Die nord-westlichen Stadtteile beziehen ihr Trinkwasser aus dem 1902 errichteten Wasserwerk Rheindorf. Das fördert zwei Drittel der Abgabemenge über Brunnen direkt aus dem Grundwasser. Und rund ein Viertel des Trinkwassers ab Ausgang Wasserwerk Rheindorf stammen zudem aus der Großen Dhünn-Talsperre. Dazu kommen noch sieben Prozent aus dem Hitdorfer Currenta-Wasserwerk.

Und darf die EVL das Wasser einfach so beziehen?

Boßhammer: Nach dem Wasserhaushaltsgesetz darf ein Gewässer nur benutzt werden, wenn es die Wasserbehörde genehmigt hat. Benutzen heißt, wenn es entnommen wird, wenn Wasser aus oberirdischen Gewässern abgeleitet, eingebracht und eingeleitet sowie aufgestaut und abgesenkt, aber auch wenn Grundwasser entnommen, zutage fördert, zutage leitet, wird – so wie wir es für unser Trinkwasser im WWR machen.

Die Erlaubnis wird nach verschiedenen Fachgutachten angefertigt. Ziel ist es dabei, dass wir – also die EVL, nach dem Verfahren das Wasserrecht für die Grundwasserentnahme in den kommenden 20 Jahren erhalten, um so die Trinkwasserversorgung der Leverkusenerinnen und Leverkusenern zu sichern. Diesen Fall haben wir aktuell.

Warum ist Wasser denn überhaupt rechtlich geschützt?

Boßhammer: Wir nutzen Wasser heutzutage auf unterschiedlichste Weise. Zum einen zum Trinken, für die Nahrungszubereitung, zum Duschen und für unsere Freizeitaktivitäten. Zum anderen nutzt die Industrie Wasser zur Gewinnung von Rohstoffen sowie zur Produktion und zum Transport von Waren oder zur Gewinnung von Energie. Dadurch bedingt stehen wirtschaftliche und ökologische Interessen in Konkurrenz zueinander. Damit ein Ausgleich stattfindet und gleichzeitig Ressourcen geschont werden, ist Wasser durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) rechtlich geschützt.

Und von welcher Menge sprechen wir im Wasserwerk Rheindorf?

Boßhammer: Wir entnehmen für unser Versorgungsgebiet im Wasserwerk Rheindorf, wie bereits in den letzten Jahren, Grundwasser von bis zu 1.600 Kubikmeter (m³) die Stunde, maximal 22.000 m³ pro Tag oder maximal 4,5 Mio m³ pro Jahr. Wobei die maximalen Jahres- bzw. Tageswerte nicht überschritten werden dürfen. Zudem werden bis zu 3.600 m³ pro Tag als Brauchwasser entnommen. Dieses nutzen wir zur Nitratabwehr und stellen es Bayer zur Verfügung.

Wäre es nicht sinnvoller dieses ebenfalls zur Sicherung der Wasserversorgung für die Bevölkerung der Stadt Leverkusen zu nutzen – vor allem mit Blick auf den Anstieg der Bevölkerung?

Boßhammer: Nein, denn in Leverkusen gehen wir in den nächsten 20 Jahren von einem Anstieg der Bevölkerung von circa 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Und jeder Leverkusener verbraucht im Schnitt pro Tag in etwa 125 Liter – Hitzeperioden wie in 2018 und 2020 mit eingerechnet. Der Wasserverbrauch würde sich also um ca. 300.000 m³/a erhöhen und diesen Anstieg können die bestehenden Quellen abdecken.

Wenn die EVL mehr Wasser in den kommenden 20 Jahren bezieht, kann sie dann auch weiterhin eine gewisse Qualität des Trinkwassers garantieren?

Boßhammer: Selbstverständlich, denn grundsätzlich sind die gesetzlichen Qualitäts-Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung an Trinkwasser wesentlich höher als bei Tafelwasser – auch wenn das nicht per se schlechter ist. Das Trinkwasser wird aber besser und detaillierter kontrolliert. Die EVL überwacht die Einhaltung von Hygienevorschriften und Grenzwerten jährlich allein mit rund 260 Proben. Kommt es zu einem Verdacht auf Grenzwertüberschreitung findet grundsätzlich eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Amtsarzt statt. Dieser entscheidet dann in Abstimmung mit uns über das weitere Vorgehen.

Besteht denn für die Verbraucher die Möglichkeit die Ergebnisse einzusehen?

Boßhammer: Absolut. In unserem Trinkwasserportal wasserqualität-online.de kann jeder Kunde einfach seine Adresse eingeben und dann ein PDF-Dokument mit seiner Trinkwasser-Analyse abrufen. Außerdem ist es möglich, die Markierung in der Karte an jeden Ort in Leverkusen zu verschieben und die jeweilige Trinkwasser-Analyse zu lesen. Die Grenzwerte laut Trinkwasserverordnung (TVO) sind in der Analyse zum Vergleich ebenfalls mit angegeben.

Kommen wir nochmal zum Genehmigungsverfahren zurück. Wie geht es dort jetzt weiter?

Boßhammer: Der Antrag wird voraussichtlich am Ende des Jahres an die zuständige Behörde verschickt. Vorab möchten wir gerne die Bevölkerung über das Vorgehen informieren, um den gesamten Prozess so transparent wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund informieren wir Interessenten über unsere gängigen Infokanäle und bei weiterem Interesse und Rückfragen können sich die Leverkusenerinnen und Leverkusenern direkt bei mir unter der 0214/8661-320 oder per Mail an evl-gbg@evl-gmbh.de über das Genehmigungsverfahren erkundigen.

Wir danken Alexander Boßhammer herzlich für das interessante Gespräch.