Energie & Wasser

EVL-Energiepreise 2023: Das kommt auf Leverkusen zu

15.11.2022
Lesezeit: 8 min.

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) erhöht zum Januar 2023 erneut die Preise für Strom und Gas. Entlastung werden noch die Energiepreisbremsen der Bundesregierung geben, von denen auch die Leverkusener Kundinnen und Kunden profitieren. Weitere Hilfen, Tipps und eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen in der Energiekrise im Überblick.

Wie entwickeln sich die Preise zum 1.1.2023 ?

Gas: Die EVL hebt zum 1. Januar 2023 ihre Erdgaspreise vor dem Hintergrund weiterhin äußerst hoher Beschaffungskosten in allen Tarifen sowohl für Privat- als auch Gewerbekunden an. Der Arbeitspreis erhöht sich um 4,82 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto. Der Grundpreis bleibt unverändert. Über alle Tarife hinweg ergibt sich bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 15.000 Kilowattstunden eine Steigerung von rund 35 Prozent oder monatlich rund 60 Euro.

Strom: Beim Strom erhöht die EVL ebenfalls zum 1. Januar 2023 in allen Tarifen sowohl für Privat- als auch Gewerbekunden den Arbeitspreis um 28,04 Cent pro Kilowattstunde und den Grundpreis um 17,85 Euro pro Jahr. Hintergrund sind ebenfalls stark gestiegene Beschaffungskosten an den Energiebörsen. Darüber hinaus steigen 2023 die staatlich regulierten Entgelte für die Stromnetze und verschiedene Umlagen. Über alle Tarife betrachtet zahlen Haushalte bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden rund 83 Prozent mehr oder monatlich rund 72 Euro.

Wie wirkt sich die Preiserhöhung aus?

Verbrauchsbeispiele Gas:

TarifVerbrauch pro JahrKosten vor PreisanpassungKosten ab 01.01.2023Mehrkosten
pro Jahr
Grundversorgung ERDGAS@EVL:basis10.000 kWh1.466,09 Euro1.948,09 Euro482,00 Euro
 15.000 kWh2.105,32 Euro2.826,82 Euro721,50 Euro
Sondervertrag ERDGAS@EVL.regio10.000 kWh1.416,57 Euro1.898,57 Euro482,00 Euro
 15.000 kWh2.021,57 Euro2.743,07 Euro721,50 Euro

Verbrauchsbeispiele Strom:

TarifVerbrauch pro JahrKosten vor PreisanpassungKosten ab 01.01.2023Mehrkosten
pro Jahr
Grundversorgung STROM@EVL:basis2.000 kWh784,71 Euro1.363,36 Euro578,65 Euro
 3.000 kWh1.100,91 Euro1,959,96 Euro859,05 Euro
Sondervertrag STROM@EVL.regio2.000 kWh723,91 Euro1.302,56 Euro578,65 Euro
 3.000 kWh1.009,71 Euro1.868,76 Euro859,05 Euro

Alle Preisblätter stehen auf der Homepage der EVL. Die Kundinnen und Kunden werden in den kommenden Tagen auch schriftlich informiert.

Wie haben sich die Beschaffungskosten entwickelt?

Die Großhandelspreise schwanken stark und haben im Sommer 2022 noch nie dagewesene Höhen erreicht. Zuletzt sind sie wieder stark gesunken. Trotz der starken Schwankungen müssen sich in Deutschland Unternehmen und private Verbraucher dennoch auf deutlich gestiegene Gaspreise einstellen, da Börsenpreise Momentaufnahmen sind und sich nicht unmittelbar in den Energiepreisen der Versorger niederschlagen. Insgesamt liegen die Jahresdurchschnittspreise an den Terminmärkten für Strom und Gas 2022 weit über denen aus dem Vorjahr.

Quelle. BDEW

Auf längere Sicht geht die Branche von sinkenden Preisen aus. Schon heute ist aber klar, dass das Gas für die Verbraucher nie wieder so günstig werden kann, wie zu Zeiten der Abhängigkeit vom russischen Gas.  

Quelle: BDEW

Die Börsenpreise sinken wieder, warum nicht die EVL-Preise?

Als kommunales Versorgungsunternehmen garantiert die EVL ihren Kunden grundsätzlich Energie zu marktgerechten Preisen mit seriösen und transparenten Konditionen ohne Vorauskasse. Im Gegensatz zu kurzfristig am Markt agierenden Wettbewerbern fährt die Energieversorgung Leverkusen eine langfristige und konservative Beschaffungsstrategie, die dabei hilft, die Auswirkungen starker Ausschläge an den Energiebörsen auf die Energiepreise abzufedern. Die Energie wird in Teilmengen und zum Teil Jahre im Voraus eingekauft. Daher sind die in den letzten Wochen stark gesunkenen Börsenpreise eine Momentaufnahme und kommen nicht unmittelbar bei den Kundinnen und Kunden an, sondern beeinflussen langfristig die Preise.

Ist die Energiepreisbremse schon in der Preisanpassung berücksichtigt?

Die Energieversorgung Leverkusen folgt in der Energiekrise den Beschlüssen der Bundesregierung und hat die Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum 1. Oktober sowie das Aus der Gasbeschaffungsumlage zum 1. November bereits umgesetzt, sodass die Entlastungen bei ihren Kundinnen und Kunden ankommen. Weitere Entlastungen wie das Aussetzen der Abschlagszahlungen im Dezember für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden (Dezember-Soforthilfe) und die Energiepreisbremsen, die für das kommende Jahr beschlossen werden sollen, setzt die EVL nach Inkrafttreten der Gesetzgebung selbstverständlich um.

Was passiert mit meinen Abschlägen?

In den kommenden Tagen wird die EVL die betroffenen Kunden persönlich und ausführlich per Brief über die Preisänderungen informieren und die Abschläge für Strom automatisch da anpassen, wo es notwendig ist, um hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden. Hierüber informiert der Energieversorger in einem gesonderten Schreiben mit neuem Abschlagsplan für diese Sparte.

Aufgrund der noch dynamischen Situation bei den Entlastungsplänen der Bundesregierung besteht aus Sicht der EVL für die Kundinnen und Kunden kein Handlungsbedarf gegenüber ihrem Versorger. Aktuell kann die Energieversorgung Leverkusen auch keine Auskünfte zum Thema erteilen und bittet vor dem Hintergrund zahlreicher Kundenanfragen auf sämtlichen Kanälen um Geduld.

Was kommt auf die Vertragsinhaber mit Preisgarantie zu?

Von den Erhöhungen zum 1. Januar 2023 sind die Kundinnen und Kunden ausgeschlossen, die sich in der Vergangenheit beim Gas für ein Festpreis-Produkt entschieden haben. Hier gilt die vertraglich vereinbarte Preisgarantie. Die Kundengruppe ist von der Preisanpassung nicht betroffen. Beim Strom werden aufgrund der eingeschränkten Preisgarantie die staatlichen Abgaben angepasst. Die Anpassung beträgt beim Arbeitspreis 0,152 Cent pro Kilowattstunde Der Grundpreis bleibt unverändert.

Was mache ich, wenn ich nicht mehr zahlen kann?

Um Härtefälle und Energiesperren zu vermeiden, tauscht sich die EVL mit der Stadt Leverkusen und weiteren Partnern aus. Im Rahmen des Runden Tischs „Grundsicherung Energie Leverkusen“ erarbeiten die Beteiligten zurzeit Wege, um einen Beitrag für Menschen mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung zu leisten. Ziel des Runden Tischs ist es, Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen. Alle Infos auf der Themen-Seite der Stadt Leverkusen.

Wie kann ich Energie und Kosten sparen?

Mit einer Tarifberatung im EVL-Kundencenter im City Point können die Kundinnen und Kunden vor Ort oder telefonisch unter 0214/8661-661 versuchen, tarifliche Einsparpotenziale zu heben. Wer beispielsweise in der Grundversorgung ist, hat noch Sparpotenzial. Die Beraterinnen und Berater im City Point sind bei Problemen mit der Rechnung ansprechbar und suchen im Gespräch nach einer gemeinsamen und guten Lösung für beide Seiten. Auch bei allen weiteren Fragen helfen die Kolleginnen und Kollegen weiter – die Bearbeitung kann aber aufgrund der Vielzahl von Anfragen dauern.

Die Kundenberaterinnen und Kundenberater im City Point helfen auch bei dieser Preisanpassung weiter.

Die EVL kümmert sich seit dem Sommer verstärkt um das Thema Energiesparen. Bis zum Winter läuft auf vielen Kanälen – wie hier im Blog – eine Energiesparkampagne. Die Energiespar-Services der EVL bieten den Kundinnen und Kunden weitere Hilfen. Herzstück des Services sind natürlich die Energieberater der EVL. Aufgrund des hohen Informationsbedarfs plant die EVL zurzeit mit ihren Partnern eine Reihe von öffentlichen Energieberatungsterminen und Vorträgen. Dafür werden die Energieberater unter anderem im Servicebüro der Stadtverwaltung, bei der Sparkasse, den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Organisationen referieren und beraten. Einen guten Überblick mit vielen Spartipps gibt es online auf der Kampagnen-Seite des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Werde ich im Winter weiter mit Wärme und Strom versorgt werden?

Gas: Die Lage ist laut Bundesnetzagentur weiter angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment demnach stabil und die Versorgungssicherheit in Deutschland derzeit weiter gewährleistet. Trotz des russischen Lieferstopps wird weiter eingespeichert und die deutschen Speicher sind zu mehr als 99 Prozent gefüllt. Obwohl die Heizperiode begonnen hat, liegt der Gasverbrauch auch temperaturbedingt unter dem durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen vier Jahre. Die Temperaturen waren 1,9 Grad wärmer als in den Vorjahren. Das könne sich beim Wintereinbruch aber schnell ändern: „Schon ein paar kalte Tage können ausreichen, dass der Verbrauch steigt und die Speicher sich schnell wieder leeren“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Volle Gasspeicher sind also kein Garant dafür, dass Deutschland ohne Gasmangellage durch den Winter kommt.

Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale Gasmangellage im Winter könne vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht werde. Zweitens müssen die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.

Strom: Beim Strom hält die Bundesnetzagentur einen großflächigen Blackout für äußerst unwahrscheinlich. Das elektrische Energieversorgungssystem sei mehrfach redundant ausgelegt und verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, die selbst bei größeren Störungsereignissen einen völligen Zusammenbruch des Übertragungsnetzes verhindern sollen.

Sollte es zu einem überregionalen Versorgungsengpass kommen, führen die Übertragungsnetzbetreiber als Ultima Ratio die notwendigen Abschaltungen von Lasten durch. Das bedeutet, dass einzelne bei den Übertragungsnetzbetreibern angeschlossene Kunden und von den Verteilernetzbetreibern versorgte Regionen für eine begrenzte Zeit „reihum“ abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur hält die Wahrscheinlichkeit für gering, dass erzwungene, großflächigere Lastreduktion im kommenden Winter erforderlich wird. Die Wahrscheinlichkeit sei umso geringer, je mehr in einer angespannten Netzsituation alle einen Spar-Beitrag leisten.